ALLGEMEINE BESUCHERBEDINGUNGEN GROSSE KIRCHE VEERE ERLEBNIS- UND KULTURBÜHNE

1. Allgemeine Bestimmungen: Definitionen

1.1 In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung.

Die Stiftung "Stichting Exploitatie Grote Kerk Veere", nachstehend "Grote Kerk Veere" genannt, die gemäß ihrer Zweckbestimmung Kulturerbe-, Museums- und Kulturveranstaltungen und -aufführungen organisiert und das Gebäude, das örtlich als "GROTH KERK VEERE- ERLEBNIS- UND KULTURPODIUM" bezeichnet wird, erschließt: Die Gesamtheit der (bebauten und unbebauten) Räume, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und Teil der Gebäude sind, die örtlich als "GROTH KERK VEERE- ERLEBNIS- UND KULTURPODIUM" bezeichnet werden, oder dazu gehören.

Eintrittskarte: Eine gültige Eintrittskarte, die dem Besucher Zugang zu den öffentlichen Bereichen des Gebäudes während der regulären Öffnungszeiten oder der dem Besucher bekannt gegebenen Zeiträume gewährt.

Gruppe: Zwei oder mehr Besucher, für die eine Führung gebucht wird, oder mindestens 10 Besucher, die gemeinsam ein Gebäude besichtigen.

Produkt(e): Jedes Produkt, das von der Grote Kerk Veere angeboten und verkauft wird.

Vertrag: Ein Vertrag über den Kauf und die Lieferung von Produkten oder einer Eintrittskarte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher.

Angebot: Jedes Angebot zum Kauf und zur Lieferung von Produkten oder einer Eintrittskarte.

Beauftragter: Eine identifizierbare natürliche Person, die von der Grote Kerk Veere ernannt wird und für sie arbeitet

2. Anwendbarkeit

2.1 Die Besucherbedingungen gelten für alle Besucher.

2.1.1 Abweichungen von den Besucherbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen

vereinbart worden sind.

3. Zugang zum Gebäude

3.1 Ein Besucher ist nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte berechtigt, das Gebäude zu betreten.

3.2. Einem Besucher kann der Zutritt zum Gebäude verweigert werden, wenn:

  1. die Eintrittskarte, die Ermäßigungskarte oder der Gutschein nicht von der Grote Kerk Veere oder einer anderen von der Grote Kerk Veere dazu ermächtigten Stelle erworben wurde;
  2. er/sie steht unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen;
  3. er/sie stört die Ordnung oder hat die Absicht, die Ordnung zu stören;
  4. er/sie das Gebäude mit nackten Füßen und/oder nacktem Oberkörper betreten möchte;
  5. er/sie sich bei der Einreise nicht ausweisen möchte;
  6. er/sie trägt gesichtsbedeckende Kleidung und ist nicht bereit, bei der Einreise sein/ihr Gesicht zu Identifikationszwecken zu zeigen;
  7. er/sie nicht bereit ist, bei der Besichtigung von Handgepäckträgern wie Taschen, kleinen Rucksäcken und Kinderwagen mitzuwirken.
  8. er/sie sich nicht an die auf der Website der Grote Kerk Veere veröffentlichte Hausordnung hält

3.3 Eine Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit allein durch den Ablauf des auf der Eintrittskarte angegebenen Datums oder Zeitraums.

3.4 Der Besucher ist verpflichtet, den Bediensteten jederzeit die Eintrittskarte und gegebenenfalls eine Karte oder einen Gutschein, die ihn zu einer Ermäßigung des Eintrittspreises berechtigen, in Verbindung mit einem gültigen Ausweis vorzulegen. Die Eintrittskarte muss bei jedem Betreten des Gebäudes vorgezeigt werden.

3.5 Die Groet Kerk Veere ist berechtigt, die regulären Öffnungszeiten anzupassen (i) für gelegentliche Übungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (Artikel 23 des Arbeitsschutzgesetzes) oder (ii) für eine von der Groet Kerk Veere für notwendig erachtete vollständige oder teilweise Evakuierung des Gebäudes in Notfällen.

3.6 Die Grote Kerk Veere informiert den Besucher, soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, über (i) die vollständige, teilweise oder vorzeitige Schließung des Gebäudes und/oder (ii) von der Grote Kerk Veere organisierte Ausstellungen, Aufführungen o.ä., Instandhaltungsarbeiten, Änderungen oder (Neu-)Ausschmückungen (von Teilen) des Gebäudes. Ein Besucher kann hieraus keine Rechte ableiten.

3.7 Das Mitführen von (Rücken-)Taschen, Regenschirmen, Kindertragen auf dem Rücken, Kinderwagen (ausgenommen Buggys), Stoffen und Gegenständen, die Verletzungen von Personen und Gegenständen verursachen können, sowie das Mitführen anderer großer Gegenstände ist nicht gestattet. Gegenstände, ob faltbar oder nicht, bis zu einer Größe von 30x30x15cm sollten von einem Besucher in der Garderobe und/oder einem verfügbaren Schließfach des Gebäudes abgegeben werden. Die Aufbewahrung von größeren Gegenständen kann von der Grote Kerk Veere abgelehnt werden.

4. Aufenthalt im Gebäude

4.1 Der Besuch des Gebäudes erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

4.2 Ein Besucher muss sich gemäß den Besucherbedingungen verhalten und die Anweisungen der Offiziellen befolgen.

4.3 Verstößt ein Besucher nach Ansicht der Grote Kerk Veere in irgendeiner Weise gegen die Besucherbedingungen, kann ihm der weitere Zutritt zum Gebäude verweigert werden, ohne dass die Grote Kerk Veere zum Schadenersatz oder zur Erstattung verpflichtet ist.

4.4 Verstößt ein Besucher wiederholt gegen die Besuchsbedingungen oder die Anweisungen des Beamten, kann die Grote Kerk Veere ihm den Zugang zum Gebäude für eine bestimmte Zeit verweigern. Die Grote Kerk Veere teilt dem Besucher die Entscheidung über die Verweigerung des Zutritts zum Gebäude mit.

4.5 Besucher unter zwölf Jahren dürfen das Gebäude nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eltern und Aufsichtspersonen tragen die volle Verantwortung und Haftung für das Verhalten der genannten Besucher unter zwölf Jahren. Sie haben unter anderem dafür zu sorgen, dass die Besucher unter zwölf Jahren die ausgestellten Gegenstände nicht beschädigen und/oder zerstören;

4.6 Begleitende Gruppen sind voll verantwortlich und haften für das Verhalten der von ihnen begleiteten Gruppe. Sie müssen die Gruppen während des Besuchs des Gebäudes begleiten und den Anweisungen des Verantwortlichen Folge leisten. Sie haben unter anderem darauf zu achten, dass die von ihnen begleiteten Besucher die ausgestellten Gegenstände nicht beschädigen und/oder zerstören.

4.7 In den Grundschulen müssen mindestens zwei Aufsichtspersonen pro Gruppe von bis zu 15 Schülern anwesend sein. Für die weiterführenden Schulen muss mindestens eine Aufsichtsperson pro Gruppe mit einer Größe von fünfzehn Schülern anwesend sein. Die Grote Kerk Veere kann Gruppen, die die in diesem Artikel 4.7 vorgeschriebene Anzahl von Aufsichtspersonen nicht erfüllen, den Zutritt verweigern.

4.8 Für Führungen gilt eine Höchstzahl von fünfzehn Besuchern pro Mitarbeiter und eine Höchstzahl von zwanzig Besuchern pro Fremdenführer, der nicht mit der Grote Kerk Veere verbunden ist.

4.9 Ein Besucher darf das Gebäude nicht betreten:

  1. einem anderen Besucher Waren jeglicher Art anzubieten;
  2. absichtlich und über längere Zeit den Weg anderer Besucher zu versperren oder die Sicht auf Ausstellungsstücke zu behindern;
  3. andere Besucher durch Lärmbelästigung zu belästigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Mobiltelefonen und mobilen Tonanlagen;
  4. rennen, schreien und rauchen im Gebäude;
  5. (Haus-)Tiere mitbringen, ausgenommen Begleittiere (z. B. Blindenhunde);
  6. Es ist gesetzlich verboten, Genussmittel mit sich zu führen und in das Gebäude mitzunehmen;
  7. den Verzehr von Speisen und Getränken, außer in den von der Grote Kerk Veere dafür vorgesehenen Bereichen des Gebäudes;
  8. nach Ansicht eines Beamten gefährliche Gegenstände oder Substanzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: nasse Kleidung, Regenschirme oder große Taschen (größer als A4), Rucksäcke, Tragetaschen und faltbare oder nicht faltbare Gegenstände bis zu einer Größe von (30x30x15cm). Solche (gefährlichen) Gegenstände oder Substanzen sind an einem von einem Beamten zu bestimmenden Ort abzugeben/abzuliefern;
  9. Kunstwerke zum Anfassen;
  10. Exponate und Ausstellungsmaterialien wie z. B. Vitrinen, Beleuchtung und Trennwände berühren;
  11. sich mit Scootern, Segways, Hooverboards, Smart Balance Wheels, Rollschuhen, Skateboards, Tretbooten oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln fortbewegen;
  12. physische und visuelle Grenzen zu überschreiten.

4.10 Besucher, Eltern von minderjährigen Besuchern und Betreuer von Gruppen haften für alle Schäden, die von einem Besucher unter ihrer Verantwortung verursacht werden.

4.11 Außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Grote Kerk Veere ist es dem Besucher untersagt, Foto-, Video- oder Filmaufnahmen mit Lampen, Blitzgeräten, Selfie-Sticks und Stativen zu machen. Einem Besucher ist es ebenfalls untersagt, außer zu erkennbaren nicht-kommerziellen Zwecken, die oben in diesem Artikel genannten Aufnahmen zu machen.

4.11 auf welche Weise und mit welchem Medium auch immer veröffentlicht oder vervielfältigt werden sollen. Während musikalischer Darbietungen oder anderer Aufführungen im oder in der Nähe des Gebäudes ist es den Besuchern untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Grote Kerk Veere Foto-, Video-, Film-, Ton- oder andere Aufnahmen davon zu machen.

4.12 Die Grote Kerk Veere kann einem Besucher, der bei einem oder mehreren vorangegangenen Besuchen in einer anderen Kultureinrichtung ein Objekt vorsätzlich beschädigt oder sich anderweitig daneben benommen hat, den Zugang zum Gebäude dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit verweigern.

4.13 Rund um das Gebäude und im Gebäude gibt es eine Kameraüberwachung. Die Kamerabilder werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz aufbewahrt und bei Bedarf der Polizei zur Verfügung gestellt.

4.14 Im Falle eines Notfalls ist die Grote Kerk Veere berechtigt, die Türen des Gebäudes zu schließen und die Besucher nach draußen zu führen. Jeder Besucher kann aufgefordert werden, bei der Untersuchung von Taschen, Trolleys und anderen Gegenständen durch einen Beamten oder in dessen Auftrag mitzuwirken. Ein Besucher, der seine Mitwirkung verweigert, hat sich vor dem Verlassen des Gebäudes gegenüber einem Bediensteten auszuweisen.

4.15 Die Grote Kerk Veere gibt regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen von ihrem Gebäude in Auftrag. Dieses Material kann für Werbezwecke verwendet werden. Mit dem Besuch der Grote Kerk Veere erklärt sich der Besucher damit einverstanden.

4.16 Es ist nicht gestattet, im zum Gebäude gehörenden Garten selbst mitgebrachte Erfrischungen zu konsumieren, zu grillen oder ein offenes Feuer zu entzünden.

4.17 Dem Besucher ist bekannt, dass sich im Gebäude der Grote Kerk Veere Fledermäuse aufhalten, die zu den geschützten Arten gehören.

4.18 Besucher dürfen den Turm vom 1. Oktober bis 1. April nicht betreten und die Fledermäuse in ihrem Winterschlaf stören. Wenn ein Besucher eine (tote oder kranke) Fledermaus findet, muss er/sie sofort einen Beamten oder die Rezeption informieren, damit die Fledermaus entfernt und/oder geholfen werden kann.

4.19 Das Gebäude, der Turm einschließlich der Veerism-Projektion und die Installation Dare to Float sind für Behinderte, Besucher mit schlechter (körperlicher) Verfassung und/oder Gehbehinderung, Besucher mit Gleichgewichtsstörungen, hochschwangere Besucher und/oder Besucher mit Höhenangst nicht zugänglich.

5. Erstattung

5.1 Der Besucher hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigung bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte außerhalb des Gebäudes.

5.2 Nutzt ein Besucher die Eintrittskarte nicht, so geschieht dies auf eigene Kosten und Gefahr. Dies gilt auch, wenn die Eintrittskarte nur für eine bestimmte Zeit oder ein bestimmtes Datum gültig ist.

5.3 Eine abgelaufene und unbenutzte Eintrittskarte kann nicht gegen eine neue und gültige Eintrittskarte umgetauscht werden. Auch eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

5.4 Keine Erstattung ist möglich bei Beschwerden eines Besuchers in Bezug auf:

  1. nicht in der Lage zu sein, Objekte aus der ständigen Sammlung zu sehen und/oder den (Aussichts-)Turm der Grote Kerk Veere zu besuchen;
  2. die teilweise Schließung des Gebäudes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die teilweise Schließung wegen des Aufbaus oder Abbaus von Ausstellungen und/oder kulturellen Veranstaltungen;
  3. eine Anpassung der regulären Öffnungszeit im Zusammenhang mit Übungen im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr oder eines Notfalls;
  4. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die von anderen Besuchern verursacht werden, u. a. durch Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl und Belästigung;
  5. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Instandhaltungsarbeiten am Gebäude oder durch eine Renovierung oder (Neu-)Gestaltung des Gebäudes verursacht werden;
  6. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch nicht ordnungsgemäß funktionierende Einrichtungen im Gebäude verursacht werden.
  7. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch (große) Menschenmengen verursacht werden.

6. Bedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten

Diese Bedingungen gelten für alle Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Besuche in der Grote Kerk Veere, ungeachtet des verwendeten Verkaufskanals, einschließlich der über das Stager-Ticketsystem erworbenen Eintrittskarten.

6.1 Alle Eintrittskarten sind mit einem einmaligen Strichcode versehen, der zum einmaligen Eintritt in die Grote Kerk Veere berechtigt.
6.2 Alle Tickets sind mit einem Datum versehen. Außerhalb dieses Zeitraums/Datums ist das Ticket nicht gültig.
6.3 Die Fahrkarte kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden, wenn sie nicht am richtigen Tag und zur richtigen Uhrzeit benutzt wird.
6.4 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Tickets, die für einen bestimmten Tag und/oder eine bestimmte Uhrzeit gebucht wurden.
6.5 Bereits gekaufte Tickets werden nicht zurückgenommen oder erstattet. Besucher können externe Wiederverkaufsplattformen wie TicketSwap nutzen, wenn sie nicht teilnehmen können.
6.6 Anträge auf Änderung der Eintrittskarten auf ein anderes Datum können nur in besonderen Fällen gewährt werden. Anträge müssen rechtzeitig im Voraus gestellt werden und können von der Stichting Exploitatie Grote Kerk Veere genehmigt oder abgelehnt werden.
6.7 Auf Verlangen ist die Eintrittskarte vorzuzeigen. Bei ermäßigten Eintrittskarten (Museumskarte und CJP, Altersermäßigung) muss ebenfalls ein Ausweis vorgelegt werden.
6.8 Alle Verkäufe über diese Website unterliegen der Datenschutzrichtlinie.
6.9 Mit dem Betreten der Grote Kerk Veere erklären Sie sich mit den allgemeinen Besucherbedingungen einverstanden.

7. Haftung der Grote Kerk Veere

7.1 Die Grote Kerk Veere kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die aufgrund von Angeboten, Ankündigungen oder anderen Informationen entstehen, die einem Besucher von der Grote Kerk Veere und/oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

7.2 Sofern der Besucher nicht nachweist, dass der Schaden eine unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Grote Kerk Veere ist, haften die Grote Kerk Veere oder die von ihr beauftragten Dritten gegenüber dem Besucher unter keinen Umständen für Schäden oder Verluste jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Erfüllung entstehen. Die Grote Kerk Veere haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, die ein Besucher in diesem Zusammenhang erleidet.

7.3 Die Grote Kerk Veere ist in keinem Fall haftbar für Schäden, die ein Besucher infolge von oder verursacht durch:

  1. eine nicht zu vertretende Nichterfüllung des Vertrages durch Grote Kerk Veere, wie in Artikel 7 dieser Bedingungen für Besucher erwähnt ("Höhere Gewalt");
  2. eine Verletzung eines geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechts eines Dritten im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten;
  3. Nichtbefolgung der Anweisungen eines Beamten und Nichteinhaltung der Besuchsbedingungen;
  4. Andere Besucher;
  5. die Ingewahrsamnahme von Gütern, die den Besuchern gehören, durch das Museum.

7.4 Im Falle einer Haftung im Sinne des vorliegenden Artikels 6 ist der Umfang dieser Haftung in jedem Fall auf den Betrag von

  1. den in diesem Zusammenhang tatsächlich gezahlten Eintrittspreis und die tatsächlich entstandenen Reisekosten oder;
  2. den Betrag, den der Versicherer der Grote Kerk Veere in diesem Zusammenhang an die Grote Kerk Veere gezahlt hat, oder;
  3. die Höhe der Entschädigung, die die Grote Kerk Veere von einem Dritten für einen Schaden erhalten hat, wobei der Umfang der Haftung der Grote Kerk Veere in einem bestimmten Schadensfall auf den niedrigsten Betrag der oben unter a. bis c. genannten Beträge begrenzt ist.

8. Höhere Gewalt

8.1 Die Grote Kerk Veere haftet nicht für Schäden, die durch ein Versäumnis ihrerseits infolge höherer Gewalt entstanden sind. Die Grote Kerk Veere kann sich in jedem Fall auf höhere Gewalt berufen, wenn Umstände vorliegen, die die Ausführung des Vertrags durch die Grote Kerk Veere vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen.

8.2 Zu den in Absatz 1 dieses Artikels 7 genannten Umständen gehören unter anderem Naturkatastrophen, Streiks, Terroranschläge, Pandemien, Stromausfälle und Baulärm.

9. Fundsachen

9.1 Gegenstände, die von einem Besucher im Gebäude gefunden werden, sollten an der Rezeption oder bei einem Beamten abgegeben werden.

9.2 Die Grote Kerk Veere unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den Eigentümer oder Anspruchsberechtigten des Fundgegenstandes ausfindig zu machen. Gefundene Gegenstände, für die sich innerhalb von sechs (6) Monaten nach einer Freigabe gemäß Absatz 1 dieses Artikels 8 kein Eigentümer oder Anspruchsberechtigter bei der Grote Kerk Veere gemeldet hat, werden nach Ermessen der Grote Kerk Veere einer gemeinnützigen Organisation übergeben.

9.3 Der Eigentümer oder Berechtigte hat die Wahl, die Fundsache selbst abzuholen oder sie sich per Nachnahme zusenden zu lassen. In beiden Fällen hat sich der Eigentümer bzw. Berechtigte auszuweisen.

10. Beanstandungen

10.1 Ein Besucher kann Beschwerden und Verbesserungsvorschläge schriftlich oder per E-Mail an info@grotekerkveere.nl einreichen. Die Beschwerde des Besuchers wird innerhalb von 30 Tagen untersucht und schriftlich beantwortet.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung der Besuchsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Besuchsbedingungen gültig und in Kraft, und die nichtige oder für nichtig erklärte Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

11.2 Die Grote Kerk Veere ist berechtigt, alle oder einen Teil ihrer Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen der Besucherbedingungen ergeben, durch qualifizierte Dritte erfüllen zu lassen.

12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

12.1 Der Vertrag und diese Besuchsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.

12.2 Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und den Besucherbedingungen entstehen, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Middelburg entschieden.

13. Für die Inspektion

13.1 Diese Bedingungen für Besucher können von jedermann am Informationsschalter der Grote Kerk Veere eingesehen werden und sind auf der Website der Grote Kerk Veere (www.grotekerkveere.nl) veröffentlicht und abrufbar.

Veere, Juni 2025